Djoser Junior Katalog 2015/2016 - page 81

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und Djoser
zu Stande kommenden Reisevertrages.
1.
abschluss des reisevertrages /
verpflichtung des reisegastes
1.1.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reise-
gastderFirmaDjoserReisenGmbH,Kaiser-Wilhelm-Ring20,
50672 Köln – nachfolgend Djoser genannt – den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses An-
gebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Rei-
segast vorliegen.
1.2.
Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger
(z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Djoser
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den verein-
barten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertrag-
lich zugesagten Leistungen von Djoser hinausgehen oder
im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3.
Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschrei-
bungen, die nicht von Djoser herausgegeben werden, sind
für Djoser und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Reisegast zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder
zum Inhalt der Leistungspflicht von Djoser gemacht wur-
den.
1.4.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Djoser
den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestäti-
gung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5.
Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für sei-
ne eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeer-
klärung durch Djoser zustande; sie bedarf keiner bestimm-
ten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
Djoser dem Reisegast eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist Djoser nicht verpflichtet, wenn die
Buchung durch den Reisegast weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn erfolgt.
1.7.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot durch Djoser
vor, an das Djoser für die Dauer von zehn Tagen gebunden
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisegast innerhalb der Bin-
dungsfrist Djoser die Annahme durch ausdrückliche Erklä-
rung oder Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2.
bezahlung
2.1.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
15 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der
Rechnung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 25 Tage
vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über-
geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 ge-
nannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen
werden dem Reisegast etwa 1 bis 2 Wochen vor Reiseantritt
zugesandt.
2.2.
Leistet der Reisegast die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah-
lungsfälligkeiten, so ist Djoser berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2. bis 4.5. zu
belasten.
3.
leistungen und preise
3.1.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich
allein aus der Reisebeschreibung, den Hinweisen und Leis-
tungsbeschreibungen in diesem Katalog/der Internetseite,
Individualvereinbarungen sowie aus der Buchungsbestä-
tigung. Die Angaben in den Informationsschriften, welche
der Reisegast erhalten oder aus dem Internet abgerufen
hat, stellen lediglich weitere Anregungen und Vorschläge für
fakultative Veranstaltungen dar. Änderungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
von Djoser nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3.1.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe-
rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln be-
haftet sind.
3.1.3.
Djoser ist verpflichtet, den Reisegast über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.2.
Djoser behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbar-
ten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie
folgt zu ändern:
3.2.1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages be-
stehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoff-
kosten, so kann Djoser den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
Djoser vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-
men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-
derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-
hungsbetrag für den Einzelplatz kann Djoser vom Reisenden
verlangen.
3.2.2.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages be-
stehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber Djoser erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.2.3.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss
des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Djoser
verteuert hat.
3.2.4.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Ver-
tragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstän-
de vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Ver-
tragsschluss für Djoser nicht vorhersehbar waren. Im Falle
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Djoser
den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhun-
gen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
3.3.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle ei-
ner erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung,
die nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen
sind, ist der Reisegast berechtigt, unentgeltlich vom Reise-
vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindes-
tens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Djoser in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Djoser über
die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise
diesem gegenüber geltend zu machen.
4.
rücktritt durch den reisegast/
stornokosten
4.1.
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Djoser unter
der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisegast wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2.
Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder tritt
er die Reise nicht an, so verliert Djoser den Anspruch auf
den Reisepreis. Stattdessen kann Djoser, soweit der Rück-
tritt nicht von Djoser zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die
bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die
Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis
verlangen.
4.3.
Djoser hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeit-
punktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reise-
beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mög-
liche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen be-
rücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisegastes wie
folgt berechnet: bis 57 Tage vor Reiseantritt 10 %, bis 43 Tage
vor Reiseantritt 25%, bis 29 Tage vor Reiseantritt 50 %, bis
15 Tage vor Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt
der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djo-
ser 90 % des Reisepreises zu. Bei Hochseereisen (Antark-
tis) gelten abweichende Stornobedingungen: Im Falle des
Rücktritts steht Djoser folgender pauschalierter Anspruch
pro Person zu: bis 95 Tage vor Reiseantritt 15 %, bis 30 Tage
vor Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt der Reise
ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djoser 90 % des
Reisepreises zu.
4.4.
Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z. B.
Hotels, Transfers, Flüge), die über das Pauschalangebot von
Djoser hinaus gebucht werden sowie bei Privatreisen gelten
u. U. gesonderte Stornierungsbedingungen, welche die pau-
schalen Stornobedingungen aus 4.3 übersteigen und bis zu
100 % betragen können. Sofern gesonderte Bedingungen
gelten, erhält der Reisegast diese vollständig ausgewiesen in
seinem Angebot und der Buchungsbestätigung. Bei Flügen
sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften maß-
geblich.
4.5.
Dem Reisegast bleibt es in jedem Fall unbenommen,
Djoser nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von
Djoser geforderte Pauschale.
5.
umbuchungen
5.1.
Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-
ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf
Wunsch des Reisegastes dennoch eine Umbuchung vorge-
nommen, kann Djoser bei Einhaltung der nachstehenden
Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die-
ses beträgt: bis 57 Tage vor Reiseantritt 75,– € (50,– € bei Djo-
ser Junior). Abweichend gilt bei Hochseereisen (Antarktis)
zusätzlich: Umbuchungswünsche des Reisegastes auf einen
anderen Termin oder eine andere Reise können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 4.2. – 4.5.
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.2.
Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z. B.
Hotels, Transfers, Flüge), die über das Pauschalangebot von
Djoser hinaus gebucht werden sowie bei Privatreisen gelten
u. U. gesonderte Umbuchungsbedingungen, welche die
pauschalen Umbuchungsbedingungen aus 5.1. übersteigen
und bis zu 100 % der entsprechenden Teilleistung betragen
können. Sofern gesonderte Bedingungen gelten, erhält der
Reisegast diese vollständig ausgewiesen in seinem Angebot
und der Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Konditio-
nen und Tarife der Fluggesellschaften maßgeblich.
5.3.
Umbuchungswünsche des Reisegastes, die nach Ab-
lauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 4.2. bis 4.5. zu den Bedingungen und gleich-
zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht
bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
5.4.
Bis zum Reisebeginn ist der Reisegast berechtigt, eine
Ersatzperson zu benennen. Djoser kann dem Eintritt dieser
Person widersprechen, wenn die Person den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen ent-
gegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er
und der Reisende gegenüber Djoser als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ent-
stehenden Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.
6.
nicht in anspruch
genommene leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Djoser wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendun-
gen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflich-
tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistun-
gen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.
rücktritt wegen nichterreichens
der mindestteilnehmerzahl
Djoser kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer-
zahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Djoser
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteil-
nehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem
vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden
spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmer-
zahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf
die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung
verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbar-
ten Reiseantritt dem Reisegast gegenüber zu erklären. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat
Djoser unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch
zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch-
geführt, erhält der Reisegast auf den Reisepreis geleistete
Allgemeine Geschäftsbedingungen
allgemeine geschäftsbedingungen
81
1...,71,72,73,74,75,76,77,78,79,80 82,83,84,85,86,87,88
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