Reiserücktritt / Stornierung
Leider kann es immer mal vorkommen, dass etwas passiert, weshalb man eine Reise nicht antreten kann. Um zu verhindern, dass Ihnen daraus ein größerer finanzieller Schaden entsteht, empfehlen wir Ihnen dringend eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Sollten Sie eine Reise nicht antreten können, lassen Sie uns bitte eine schriftliche Information darüber zukommen, damit wir unsere Leistungsträger informieren können und Ihnen für die Vorlage bei der Reiserücktrittskostenversicherung Ihre Stornierungsrechnung erstellen können.
Im Fall eines Reiserücktritts wird bis 57 Tage vor Reisebeginn eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Reisepreises, bis 28 Tage vor Reisebeginn von 50 % des Reisepreises, bis 14 Tage vor Reisebeginn von 75 % des Reisepreises und danach oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung von 90 % des Reisepreises fällig. Bei individuellen Reiseleistungen sowie bei Privatreisen laut AGB § 5.4 gelten von AGB § 5.3 abweichende Stornobedingungen.
Unsere AGB finden Sie hier.